Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.